NeemAzal-T/S - 1 Artikel
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Ihr Vorteil
NeemAzal-T/S enthält NeemAzal, den reinen Wirkstoff aus den Kernen des tropischen Neem-Baumes. Der Wirkstoff dringt in die Blätter ein und wird innerhalb der Pflanze teilsystemisch transportiert und von den Schädlingen durch ihre Saug- bzw. Fraßtätigkeit aufgenommen.NeemAzal-T/S ist zugelassen für den ökologischen Anbau, nicht bienengefährlich, schonend für die meisten Nützlinge und hat keine Wasserschutzauflagen.
Anwendungsbereiche
Gut gegen: Beißende Insekten, Milben, Saugende Insekten
zeit
Tage
103,14/l
Preise in EUR einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten (hier klicken).
Lieferzeit: Zur Berechnung des Liefertermins hier klicken.
Besondere Hinweise
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf laut Pflanzenschutzgesetz nur von Personen angewendet werden, die einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis haben.
Sachkundenachweis
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind wir verpflichtet, uns zur Überprüfung Ihrer Sachkunde eine Kopie Ihres Sachkundenachweises vorlegen zu lassen. Im Anschluss an die Bestellung haben Sie mehrere Möglichkeiten, uns diese zu schicken.
Wenn Sie schon Bestandskunde bei uns sind, können Sie sich hier einloggen und die Kopie hochladen. Sie können dies jedoch auch noch nach der Bestellung tun, indem Sie sich einloggen und auf der Kundenseite den Punkt 'Sachkundenachweis hochladen' auswählen.
Als Neukunde erhalten Sie Ihre Kundennummer und Ihr Passwort, nachdem Sie Ihre Bestellung an uns abgeschickt haben. Loggen Sie sich dann ebenfalls ein und wählen Sie auf der Kundenseite den Punkt 'Sachkundenachweis hochladen' aus.
Natürlich können Sie uns die Kopie Ihres Sachkundenachweises auch per E-Mail, Fax oder Briefpost schicken. Die dazu notwendigen Kontaktdaten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Sendung erst verschicken dürfen, nachdem wir Ihre Sachkunde überprüft haben.
Erklärung gemäß Pflanzenschutzgesetz
Sie bestätigen durch den Kauf, dass Sie
- die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere über den vorgeschriebenen Sachkundenachweis oder eine diesem entsprechende Qualifikation verfügen,
- dieses Mittel nur entsprechend der Gebrauchsanweisung und den gesetzlichen Vorschriften anwenden werden.
Beschreibung
NeemAzal-T/S wurde speziell zur Bekämpfung freilebender saugender und beißender Schadinsekten und Milben entwickelt. Neben dem naturbelassenen Inhaltsstoff des tropischen Neembaumes NeemAzal enthält das durch das Bundesamt für Verbraucherschutz zugelassene Pflanzenschutzmittel Pflanzenöle und Tenside auf Basis nachwachsender Rohstoffe. NeemAzal-T/S ist zur Bekämpfung von Blattläusen, Thripsen, Minierfliegen, Weißer Fliegen, vieler anderer Schadinsekten sowie gegen Spinnmilben an Zierpflanzen sowohl unter Glas als auch im Freiland zugelassen. Daneben hat NeemAzal-T/S die Zulassung zur Bekämpfung des Kleinen Frostspanners und Gespinstmotten an Ziergehölzen, gegen den Kartoffelkäfer im Ackerbau und die Mehlige Apfelblattlaus, den Kleinen Frostspanner, Gespinstmotten und die Holunderblattlaus im Obstbau.NeemAzal-T/S besitzt einen besonderen Wirkungsmechanismus. Es wirkt innerhalb weniger Stunden inaktivierend auf Schädlinge. Diese stellen ihre Nahrungsaufnahme und damit auch ihre pflanzenschädigenden Aktivitäten ein. Nach einigen Tagen können sie sich nicht mehr entwickeln und vermehren. Aufgrund der langsamen, "insektistatischen" Wirkung von NeemAzal-T/S ist zur Beurteilung des Behandlungserfolgs die Beobachtung der pflanzenschützenden Eigenschaften (z.B. Verringerung v. Blattschäden, Honigtaubildung) wichtiger als die Anzahl toter Schädlinge. Blattlauskolonien sind oft noch einige Zeit sichtbar, die Jungläuse entwickeln sich aber nicht mehr (d.h. Behandlung vor dem Erwachsenwerden der Stammütter!). NeemAzal-T/S ist schonend für die meisten Nützlinge. Nützlinge können zur Verringerung der Schädlinge einen wichtigen Beitrag leisten!
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auch den Ratgeber Pflanzenschutz richtig gemacht, der Ihnen hilft, Pflanzenschutzmittel richtig einzusetzen.
Anwendung / Ergiebigkeit
NeemAzal-T/S im allgemeinen 0,3 bis 0,5 %-ig (d.h. 30 bis 50 ml pro 10 Liter Spritzbrühe. Maximal 0,3 ml/qm bzw. max. 3 l/ha Anbaufläche, also entsprechend maximal 60 bis 100 ml Spritzbrühe/qm bzw. 600-1000 l/ha Anbaufläche) anwenden! Auf gute, allseitige Benetzung der Pflanzen achten!
Ausführung
Pflanzenöle und Tenside auf Basis nachwachsender Rohstoffe.
Inhaltsstoffe
Hersteller
Bienenschutz
NeemAzal-T/S ist nicht bienengefährlich
Telefonnummern für Notfälle
Gebrauchsanleitung
Einige Hersteller haben die Gebrauchsanleitungen zu ihren Produkten auch als PDF-Dateien angelegt, so dass Sie sich schon vor dem Kauf ein genaues Bild von dem betreffenden Artikel machen können. Wir finden dies sehr kundenfreundlich und stellen Ihnen hier die Gebrauchsanleitung für NeemAzal-T/S von proagro (NUR ZUR VORLÄUFIGEN INFORMATION!) zum Download zur bereit. Bitte beachten Sie: Für die Anwendung gilt ausschließlich die aktuelle Anleitung, die zusammen mit der Packung ausgeliefert wird bzw. dort aufgedruckt ist. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen dazu, Ihnen einen ersten Überblick über die Handhabung des Produkts zu geben.
Sicherheitsdatenblatt
Im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, das wir Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung stellen, finden Sie alle Angaben, die Sie für eine sichere Anwendung dieses Produkts benötigen.
Hinweise und Auflagen
In der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL finden Sie Angaben über zugelassene
Anwendungen, Wirkstoffe, Anwendungsbestimmungen und Auflagen (externer Link).
Pflanzenschutzgesetz
Dieses Mittel darf nur entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden. Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Die Anwendung auf allen anderen Flächen wie zum Beispiel Gehwegen, Hofeinfahrten usw. ist nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde - der Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes - dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in seiner jeweils gültigen Fassung.