Bio Mehltau-frei Thiovit-Jet - 1 Artikel
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Ihr Vorteil
Bio Mehltau-frei Thiovit-Jet ist ein Spritzmittel mit Schwefel, das Sie gegen Echten Mehltau an vielen Obst- und Gemüsesorten, aber auch an Zierpflanzen anwenden dürfen. Auch Schorf an Kernobst können Sie erfolgreich mit Bio Mehltau-frei Thiovit-Jet behandeln. Man hat auch eine befallsmindernde Wirkung gegen Spinnmilben nach der Ausbringung von Bio Mehltau-frei Thiovit-Jet beobachtet. Das Mittel ist gut pflanzenverträglich und schont Bienen.Anwendungsbereiche
Gut für: Gemüse, Obst, Wein, Zierpflanzen
Gut gegen: Mehltau, Schorf
zeit
Tage
92,00/kg
Preise in EUR einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten (hier klicken).
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Beschreibung
Bio Mehltau-frei Thiovit-Jet ist ein in Portionsbeuteln abgefülltes Schwefel-Spritzmittelkonzentrat, das in Wasser aufgelöst und verdünnt ausgebracht wird.Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auch den Ratgeber Pflanzenschutz richtig gemacht, der Ihnen hilft, Pflanzenschutzmittel richtig einzusetzen.
Anwendung / Ergiebigkeit
Aufwandmengen:
Zierpflanzen: 1 Portionsbeutel auf 6 l Wasser für 6 qm Fläche
Wein: Je nach Zeitpunkt 1 Portionsbeutel für 30-75 qm Fläche
Sonstiges Obst und Gemüse: 1 Portionsbeutel für 10-30 qm Fläche
Anwendung von Bio Mehltau-frei Thiovit-Jet von April bis August möglich.
Achtung: Verschiedene Apfelsorten wie Berlepsch, Cox Orange oder Ontario reagieren empfindlich auf schwefelhaltige Spritzmittel.
Ausführung
Inhaltsstoffe
Wartezeit bis zur Ernte
Wein: 28 - 56 Tage
Hersteller
Bienenschutz
Bio Mehltau-frei Thiovit-Jet ist nicht bienengefährlich
Telefonnummern für Notfälle
Hinweise und Auflagen
In der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL finden Sie Angaben über zugelassene
Anwendungen, Wirkstoffe, Anwendungsbestimmungen und Auflagen (externer Link).
Pflanzenschutzgesetz
Dieses Mittel darf nur entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden. Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Die Anwendung auf allen anderen Flächen wie zum Beispiel Gehwegen, Hofeinfahrten usw. ist nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde - der Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes - dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in seiner jeweils gültigen Fassung.
Infos zum Download

Compo Magazin
Das Compo Magazin ist in drei Kapitel unterteilt. Im ersten dreht sich alles um Pflanzenschutz und wirksame Helfer für drinnen und draußen. Das zweite Kapitel widmet sich der perfekten Pflege von Rasen. Im dritten Abschnitt schließlich erhalten Sie Tipps für eine Blütenpracht im mediterranen Stil auf Balkon und Terrasse.

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