Monizin Obst Pilz-Frei - 1 Artikel
| ab 1 | ab 2 | ab 5 | Grundpreis | |
| Monizin Obst Pilz-Frei, 30 g | € 12,90 | € 12,58 | € 12,27 | (€ 43,00 / 100 g) |
Preise in EUR einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich
Versandkosten (hier klicken).
Beschreibung
Monizin Obst Pilz-Frei von Stähler ist ein Fungizid gegen Monilia (Spitzendürre, Fruchtfäule) und Grauschimmel an Obst, Gemüse, Hausrebe und Zierpflanzen. Das Mittel dringt schnell in die Wachsschicht der Blattoberfläche ein und ist so vor Abwaschen durch Regen geschützt. Monizin ist hervorragend verträglich in Zierpflanzen, Stein- und Beerenobst, nicht bienengefährlich und schonend für viele Nützlinge wie z.B. Marienkäfer und Raubmilben.Monizin Obst Pilz-Frei überzeugt durch die sehr breite Wirkung. Im Profigartenbau ist das Fungizid auch gegen Spitzendürre und Fruchtfäule an Aprikosen und Pfirsichen und gegen Grauschimmel an Aubergine, Gemüsepaprika, Salaten und Endivien genehmigt.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auch den Ratgeber
Pflanzenschutz richtig gemacht, der Ihnen hilft, Pflanzenschutzmittel richtig einzusetzen.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Anwendung / Ergiebigkeit
Monizin Obst Pilz-Frei ist als Granulat sehr anwenderfreundlich und leicht über den 5 g-Portionsbeutel zu dosieren:
1 bis 2 Portionsbeutel auf 5 l Wasser (Konzentration: 0,1 - 0,2%).
So viel Monizin brauchen Sie:
Erdbeeren: 1 Beutel für 50 qm
Steinobst: 1 Beutel für 100 qm je m Kronenhöhe
Beerenobst: 2 Beutel für 25 qm
Wein: 2 Beutel für 31 bis 63 qm
Tomaten: 2 Beutel für 50 bis 100 qm
Zierpflanzen: 2 Beutel für 20 bis 50 qm
Ausführung
Wasserlösliches Spritzpulver
Inhaltsstoffe
Fenhexamid 500 g/kg
Wartezeit bis zur Ernte
Erdbeere: 3 Tage
Beerenobst bis nach der Blüte: 7 Tage
Steinobst bis zur Vollblüte: 3 Tage
Hersteller
Stähler
Bienenschutz
Monizin Obst Pilz-Frei ist nicht bienengefährlich
Gefahren
N (umweltgefährlich)
Notfälle
| Giftnotruf Berlin | Tel: | 030-19240 |
| Giftnotruf Berlin | Tel: | 030-45053555 |
| Giftnotruf Berlin | Tel: | 030-45053565 |
| Giftnotruf Bonn | Tel: | 0228-19240 |
| Giftnotruf Erfurt | Tel: | 0361-730730 |
| Giftnotruf Freiburg | Tel: | 0761-19240 |
| Giftnotruf Göttingen | Tel: | 0551-19240 |
| Giftnotruf Homburg / Saar | Tel: | 06841-19240 |
| Giftnotruf Mainz | Tel: | 06131-19240 |
| Giftnotruf München | Tel: | 089-19240 |
| Giftnotruf Nürnberg | Tel: | 0911-3982451 |
Zulassung
Dieses Mittel ist als Pflanzenschutzmittel unter der Nummer 4533-61 zugelassen.
Gebrauchsanleitung
Einige Hersteller haben die Gebrauchsanleitungen zu ihren Produkten auch als PDF-Dateien angelegt, so dass Sie sich schon vor dem Kauf ein genaues Bild von dem betreffenden Artikel machen können. Wir finden dies sehr kundenfreundlich und stellen Ihnen hier die
Gebrauchsanleitung für Monizin Obst Pilz-Frei von Stähler (NUR ZUR VORLÄUFIGEN INFORMATION!) zum Download zur bereit. Bitte beachten Sie: Für die Anwendung gilt ausschließlich die aktuelle Anleitung, die zusammen mit der Packung ausgeliefert wird bzw. dort aufgedruckt ist. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen dazu, Ihnen einen ersten Überblick über die Handhabung des Produkts zu geben.
Sicherheitsdatenblatt
Im
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, das wir Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung stellen, finden Sie alle Angaben, die Sie für eine sichere Anwendung dieses Produkts benötigen.
Hinweise und Auflagen
In der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL finden Sie Angaben über zugelassene
Anwendungen, Wirkstoffe, Anwendungsbestimmungen und Auflagen (externer Link) .
Pflanzenschutzgesetz
Dieses Mittel darf nur entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden. Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Die Anwendung auf allen anderen Flächen wie zum Beispiel Gehwegen, Hofeinfahrten usw. ist nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde - der Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes - dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in seiner jeweils gültigen Fassung.
Infos zum Download
![]() |
|
![]() |
|



Ein weiteres Bild






