Calypso
![]() | Ihr VorteilCalypso von Bayer Garten basiert auf einem neuen, systemischen Wirkstoff mit Fraß- und Kontaktwirkung. D.h., die Schadinsekten sterben sowohl, wenn sie mit der Spritzflüssigkeit in Berühung kommen als auch, wenn Sie an den gespritzten Blättern saugen und fressen. AnwendungsbereicheGut gegen: Beißende Insekten, Saugende Insekten |
| ab 1 | ab 2 | ab 5 | Grundpreis | |
| Calypso, 50 ml | € 30,90 | € 30,10 | € 29,40 | (€ 61,80 / 100 ml) |
| Calypso, 20 ml | € 17,70 | € 17,30 | € 16,90 | (€ 88,50 / 100 ml) |
Preise einschließlich Mehrwertsteuer zuzüglich
Versandkosten (hier klicken).
![]() | Besondere Hinweise |
Die folgenden Packungsgrößen sind nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen:
Calypso, 50 ml
Calypso, 20 ml
Sie dürfen laut § 10 Pflanzenschutzgesetz nur von Personen verwendet werden, die die erforderliche Zuverlässigkeit und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch eine entsprechende Ausbildung als Gärtner, Land- oder Forstwirt oder einen entsprechenden Sachkundenachweis haben.
- die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen,
- dieses Mittel nur auf Kulturflächen einsetzen werden,
- dieses Mittel nur entsprechend der Gebrauchsanweisung und den gesetzlichen Vorschriften anwenden werden.
![]() | Dieses Mittel unterliegt der Gefahrstoffverordnung und/oder der Chemikalien-Verbotsverordnung. Unsachgemäße Handhabung kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. |
Sicherheitsdatenblatt
Bevor Sie dieses Produkt bei uns kaufen können, müssen wir Sie gemäß § 3 der Chemikalien-Verbotsverordnung über dessen sichere Anwendung informieren.
Bitte laden Sie dazu das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers herunter, indem Sie auf diesen Link klicken, und lesen Sie es gründlich durch. Bitte beachten Sie, dass ein Kauf des Produkts erst nach dem Anklicken des Links möglich ist.
Erklärung gemäß § 3 der Chemikalien-Verbotsverordnung
Mit dem Kauf dieses Produkts bestätigen Sie, dass Sie
- mindestens 18 Jahre alt sind,
- vor der Anwendung die Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise lesen werden,
- das Mittel nur entsprechend der Gebrauchsanleitung und den gesetzlichen Vorschriften anwenden werden,
- das Mittel nicht weiterveräußern werden, sofern Sie nicht im Besitz einer entsprechenden behördlichen Erlaubnis sind.
Identitätsfeststellung
Nach den neuen gesetzlichen Vorschriften sind wir verpflichtet, uns zur Überprüfung Ihrer Identität eine Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises vorlegen zu lassen. Im Anschluss an die Bestellung haben Sie mehrere Möglichkeiten, uns diese Kopie zu schicken.
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Bitte beachten Sie, dass wir eine Sendung, die diesen Artikel enthält, erst verschicken dürfen, wenn wir Ihre Identität überprüft haben.
Beschreibung
Calypso von Bayer Garten schützt gegen Schadinsekten im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau. An Kernobst ist Calypso zugelassen gegen Blattläuse, Apfelsägewespe und Miniermotten. Ebenso gegen Apfelwickler an Apfelbäumen. An Zierpflanzen und -gehölzen darf Calypso zur Bekämpfung von Blatt- und Schildläusen eingesetzt werden.Für Calypso besteht eine Ausnahmegenehmigung nach §18a des Pflanzenschutzgesetzes für:
Pflaume: Blattläuse und Sägewespe
Aprikose und Pfirsich: Blattläuse
Erdbeere: Erdbeerblütenstecher und Blattläuse
Stachelbeere und Johannisbeere: Blattläuse
Brombeere und Himbeere: Blattläuse und Himbeerkäfer
Haselnuss: Haselnussbohrer
Frische Kräuter: Saugende Insekten
Speziell in den Kulturen Kern- und Steinobst eröffnen sich mit dem Einsatz des Mittels gegen Blattläuse, Miniermotten und Apfelsägewespen auch neue Möglichkeiten der Apfelwicklerbekämpfung. Ein weiterer Vorteil von Calypso ist seine Ungefährlichkeit gegenüber bestäubenden Insekten, wie zum Beispiel Bienen und Hummeln, und anderen wichtigen Nützlingen wie Raubmilben. Dadurch kann Calypso vor, während und nach der Blüte eingesetzt werden. Calypso ist sehr gut pflanzenverträglich. Das Suspensionskonzentrat (SC) lässt sich mit allen herkömmlichen Pflanzenschutzmitteln gut mischen.
Anwendung / Ergiebigkeit
Anwendung von Calypso an Kernobst:
1 ml/5 l pro Meter Kronenhöhe (mKH) auf 100 qm
Anwendung speziell gegen Apfelwickler:
1,2 ml/5 l mKH auf 100 qm
Anwendung an Sauerkirschen und Süßkirschen:
1 ml/5l mKH auf 100 qm
Anwendung an Zierpflanzen und Ziergehölzen:
1 ml/5 l auf 100 bis 33 qm (je nach Pflanzenhöne)
Ausführung
Suspensionskonzentrat
Inhaltsstoffe
Thiacloprid 480 g/l
Wartezeit bis zur Ernte
Kernobst: 14 Tage
Sauer- und Süßkirschen: 14 Tage
Hersteller
Bayer
Bienenschutz
Calypso ist nicht bienengefährlich
Gefahren
N (umweltgefährlich)
Xn (gesundheitsschädlich)
Notfälle
| Giftnotruf Berlin | Tel: | 030-19240 |
| Giftnotruf Berlin | Tel: | 030-45053555 |
| Giftnotruf Berlin | Tel: | 030-45053565 |
| Giftnotruf Bonn | Tel: | 0228-19240 |
| Giftnotruf Erfurt | Tel: | 0361-730730 |
| Giftnotruf Erfurt | Tel: | 0361-7307311 |
| Giftnotruf Freiburg | Tel: | 0761-19240 |
| Giftnotruf Freiburg | Tel: | 0761-2704361 |
| Giftnotruf Göttingen | Tel: | 0551-19240 |
| Giftnotruf Homburg / Saar | Tel: | 06841-19240 |
| Giftnotruf Mainz | Tel: | 06131-19240 |
| Giftnotruf München | Tel: | 089-19240 |
| Giftnotruf Nürnberg | Tel: | 0911-3982451 |
Zulassung
Dieses Mittel ist als Pflanzenschutzmittel unter der Nummer 4714-00 zugelassen.
Sicherheitsdatenblatt
Im
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, das wir Ihnen hier als PDF-Datei zum Download zur Verfügung stellen, finden Sie alle Angaben, die Sie für eine sichere Anwendung dieses Produkts benötigen.
Hinweise und Auflagen
In der Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL finden Sie Angaben über zugelassene
Anwendungen, Wirkstoffe, Anwendungsbestimmungen und Auflagen (externer Link) .
Pflanzenschutzgesetz
Dieses Mittel darf nur entsprechend der Gebrauchsanweisung angewendet werden. Insbesondere gilt, dass Pflanzenschutzmittel im Freiland nur auf Flächen verwendet werden dürfen, die landwirtschaftlich, forstwirtwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Die Anwendung auf allen anderen Flächen wie zum Beispiel Gehwegen, Hofeinfahrten usw. ist nur dann zulässig, wenn die zuständige Behörde - der Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes - dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) in seiner jeweils gültigen Fassung.
Infos zum Download
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